Kreisverband Hagen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Hans-Georg Panzer zum Rechtsgutachten der Windkraftkritiker

Die Hagener Windenergiegegner wollen mit einem juristischen Gutachten ihre Haltung untermauern, die Stadt müsse keine Vorrangflächen für Windkraft ausweisen. Dazu äußert sich unser Ratsmitglied und Vorsitzende des Umweltausschusses, Hans-Georg Panzer in einer Stellungnahme.

04.03.17 – von HGP –

Wenn man immer wieder die gleichen Argumente vorbringt, werden diese auch nicht besser. Also geht die BI Gegenwind jetzt mit anwaltlicher Unterstützung auf Informationstour.

Neues haben die Anwälte allerdings nicht zu Tage gebracht. Die 5-seitige Stellungnahme läuft auf ein Argument hinaus: Da im Zuge der Energiewende der Netzausbau deutlich hinter dem für den Bestand an Windkraftanlagen erforderlichen Maß zurückgeblieben sei, könne man gleich auf den weiteren Ausbau der Windenergie verzichten. Mit derselben Logik könnte ein Bürger, der gleichzeitig vom Lärm der Autobahn und dem des Bahnverkehrs betroffen ist, fordern, den Bahnbetrieb einzustellen, weil es auf der Autobahn ja auch immer wieder zu Staus kommt. 

Aber man argumentiert auch noch juristisch: Planungs- oder Abwägungsfehler der Flächennutzungsplanänderung zum Thema Windenergie aus dem Jahr 2002 seien dadurch geheilt, dass sie in den ersten 7 Jahren nicht angefochten wurden. Daher könne die Unwirksamkeit des bestehenden Flächennutzungsplans (FNP) von niemandem mehr gerügt werden, und deshalb müsse er in Kraft bleiben. Mit einem so begründeten Gewohnheitsrecht würde der Rat gezwungen, auf seine Verpflichtung zur vorausschauender Planung zu verzichten. Das liefe darauf hinaus, pauschal die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans zu stoppen; stattdessen kann ja der alte immer weiter fortgeschrieben werden. Wohlgemerkt, dieser Plan stammt aus den frühen 80ern und wurde bis heute schon 106mal geändert. Er beschreibt zwar in keiner Weise mehr künftige Entwicklungslinien des Städtebaus, aber das ist anscheinend egal, solange er den Partikularinteressen der BI Gegenwind genügt.

Was die Anwälte der Windkraftgegner hier konstruieren, ist schon grandios: 2002 haben städtische Planer eine FNP-Änderung durchgeführt, die noch nach 15 Jahren all ihren Ansprüchen genügt. Aber heute haben die gleichen Planer noch nicht ihre Bleistifte für eine dringend nötige aktualisierte Flächennutzungsplanung gespitzt und trotzdem angeblich schon mehrere nicht heilbare Rechtsfehler gemacht.  

Aber auch wenn Sankt Florian in Hagen neuerdings mit juristischem Doktorhut unterwegs ist, können diese Verrenkungen am juristischen Hochreck das Wesentliche nicht entkräften: 2007 geschah die Atomkatastrophe von Fukushima. Als Reaktion darauf wurde die Energiewende begonnen. Diese ist, trotz aller Argumente der BI Gegenwind und ihrer Anwälte, zwingend notwendig. Und dazu gehört der Ausbau  der erneuerbaren Energien, allen voran der Windkraft. 

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