Baumpflegesatzung in der letzten Beratungsrunde: Mehrheit bleibt bei bürgerfreundlicher Lösung

In der laufenden Abschlussberatung der Baumpflegesatzung, die am 27.09. im Rat beschlossen werden soll, bleiben die Antragsteller von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, CDU, Hagen Aktiv, Bürger für Hohenlimburg/Piraten und Die Linke bei ihrem Vorschlag für eine bürgerfreundliche, weitgehend gebührenfreie und wenig restriktive Regelung. Im Anhang lesen Sie die aktuelle Verwaltungsvorlage mit Satzungstext sowie den interfraktionellen Änderungsantrag. Unter "Mehr>>" lesen Sie eine Übersicht über Entstehung und inhaltliche Eckdaten der kommenden Satzung.

11.09.18 –

Baumpflegesatzung: Satzung zur Pflege und zum Erhalt des Baumbestandes in der Stadt Hagen

Entstehung:

-       Der Vorläufer, die 'Baumschutzsatzung für die Stadt Hagen', wurde im Zuge der Haushaltskonsolidierung im Oktober 2007 abgeschafft.

-       Die Forderung, eine Satzung als Instrument des Baumschutzes wieder einzuführen, wurde seitdem regelmäßig, insbesondere durch die Fraktionen der Grünen und Hagen Aktiv, erhoben. 

-       Die neue Satzung geht auf eine Initiative des Naturschutzbeirates aus dem Jahr 2014 zurück. Dieser formulierte innovative Neuerungen, die in den jetzigen Satzungsentwurf eingeflossen sind.

-       Der Satzungsentwurf des Naturschutzbeirates wurde interfraktionell diskutiert und weiterentwickelt. Daraus ist der jetzt vorliegende Entwurf einer Baumpflegesatzung geworden. 

-       Breite Antragsunterstützung: Der aktuelle Entwurf wird von den Fraktionen von CDU, Bündnis 90/ DIE GRÜNEN, Hagen Aktiv, Bürger für Hohenlimburg/Piraten und der Fraktion Die Linke getragen.

Zielsetzung und Inhalte

-       In Zeiten des immer sichtbarer werdenden Klimawandels soll diese Satzung die Pflege und den Erhalt des Baumbestandes auf allen öffentlichen und privaten Grundstückstücken im Innenbereich der Stadt unterstützen. Dies soll schon im Namen der Satzung deutlich werden. 

-       Die neue Satzung sollte vor allem bürgerfreundlich werden:

·          Bäume auf Grundstücken kleiner 350 qm und im Abstand von weniger als 10 m zu Wänden z.B. von Wohngebäuden fallen nicht unter die Satzung, und ihre Fällung muss genauso wenig beantragt werden wie die Entfernung von Bäumen nicht geschützter Arten.

·         Auch der Stammumfang der zu schützenden Bäume wurde mit 100 cm um 20 cm größer als in der alten Satzung festgelegt.

·         Anträge können die Bürger formlos über ein Internetformular oder schriftlich stellen.

·         Gebühren werden in der Regel nicht erhoben. Sie fallen nur bei Mehraufwänden durch grob fehlerhafte Beantragung an.

-       Wirkung bei allen großen Baumaßnahmen: Wenn massive Eingriffe, etwa im Zuge von Baumaßnahmen auf mit größeren Bäumen bewachsenen Flächen anstehen, soll diese Satzung dazu dienen, einen notwendigen Ausgleich für gefällte Bäume sicherzustellen. Dazu wird die Baumpflegesatzung im Baugenehmigungsverfahren angewandt (§8).

-       Schutz auch der städtischen Bäume: Auf städtischen Flächen wird sie Grundlage der Arbeit des Wirtschaftsbetriebes Hagen sein (§9). Dieser wird, genauso wie die Bauverwaltung, dem Umweltamt über seine Aktivitäten Bericht erstatten. In Zweifelsfällen ist das Benehmen mit dem Umweltamt herzustellen.

-       Stellenumfang: Ein Dissens zwischen Politik und Verwaltung konnte nicht aufgehoben werden. Die Politik ging und geht davon aus, dass zur Umsetzung dieser Satzung in den ersten 2 Jahren nur eine halbe Stelle eines Baumpflegers geschaffen werden müsste. Die Verwaltung geht dagegen jedoch von einer ganzen Stelle aus. Wir schlagen nun vor, die Erfahrungen mit der neuen Baumpflegesatzung politisch sorgfältig zu begleiten. Es sollen 1/2 jährlich Berichte über die Entwicklung der Fallzahlen etc. vorgelegt werden.

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