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02.10.14 –
„Das war abzusehen“, kommentiert die grüne Fraktionssprecherin und Hohenlimburger Bezirksvertreterin das Urteil des OVG Münster, in dem der städtische Genehmigungsbescheid für die Erweiterung des Hohenlimburger Steinbruchs auf Iserlohner Stadtgebiet aufgehoben wurde.
„Wir GRÜNEN waren von Anfang an gegen die Erweiterung, denn ein zusammenhängendes Naherholungsgebiet wäre unwiederbringlich zerstört worden. Deshalb haben wir das Anliegen der Bürgerinitiative immer unterstützt. Richtig ärgerlich ist allerdings das ebenfalls schon 2009/2010 absehbare Zuständigkeitschaos im Genehmigungsverfahren, das letztlich zu diesem Urteil geführt hat: Es kann nicht sein, dass die Stadt Hagen Genehmigungsbehörde für Eingriffe auf dem Stadtgebiet einer Nachbargemeinde ist, die dagegen dann nur den Klageweg zur Verfügung hat. Dieses Verfahren hätte in die Hände einer überörtlichen Instanz gehört und nicht zwischen zwei gleichrangigen Gebietskörperschaften ausgetragen werden dürfen. Aber von der Bezirksregierung bis zur Landesregierung haben damals alle diesen Erweiterungsantrag wie eine heiße Kartoffel hin- und hergeworfen. Die verdiente juristische Abfuhr hat Hagen auch deswegen erlitten, weil wir als letzte in der Kette zu der angeblich gesetzlichen Verpflichtung verdonnert wurden, in die Zuständigkeit unserer Iserlohner Nachbarn hineinzuregieren. Für die rechtssichere Abwicklung ihres Erweiterungsantrags, auf die auch die Hohenlimburger Kalkwerke Anspruch haben, war das Gift. In Zukunft sollte die Stadt sich stärker zur Wehr setzen, wenn sie durch die Bequemlichkeit der überregionalen Ebene in solche Zuständigkeitskonflikte getrieben wird.“
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