Ausbau von Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden

10.11.22 –

Die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat am 14. Oktober 2022 beantragt, dass der Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung am 10. November 2022 beschließen möge, dass bei dem künftigen Ausbau von Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäudenein möglichst zügiger Ausbau unter Hinzuziehung geeigneter Akteure, wie z.B. der BürgerEnergie Genossenschaft zu erfolgen hat.

 

Begründung

Die Verwaltung hat dem Infrastruktur- und Bauausschuss am 20.09.2022 mit der Vorlage0821/2022 unter dem Betreff "Photovoltaik auf städtischen Gebäuden - Konzept und Ausblick" den Bericht zum Sachstand des Ausbaus von Photovoltaikanlagen aufstädtischen Gebäuden zur Kenntnis gegeben.

Im Sachverhalt wird unter Abkehr von der bisherigen Praxis festgestellt:

Bisher wurden ca. 40 Anlagen auf verpachteten städtischen Dächern durch Dritte installiert.Diese Idee wird nicht weiterverfolgt werden, neue Anlagen werden zukünftig imstädtischen Eigentum sein und betrieben und der daraus gewonnene Strom inAbstimmung mit der Enervie vermarktet werden. Das Ziel ist es, möglichst vieleDächer mit eigenen PV Anlagen auszurüsten und den so gewonnenen Strom selbstzu nutzen, ihn durch das vorhandene Stromnetz innerhalb der Stadtgrenzen weiterleiten zu können.

Diese grundsätzliche Abkehr von der bisherigen Praxis kann nicht einfach nur durch die Verwaltung festgelegt werden. Dies um so mehr, als die bisherigen Leistungen der Verwaltungin diesem Bereich mehr als übersichtlich sind. Die Verwaltung stellt selber dar, dass sie bishernur eine einzige PV-Anlage (Schumacher-Museum) errichtet hat. Und dies, obwohl das Themaschon mindestens seit 2005 mit der Vorlage 0944/2005: "Photovoltaik-Anlage auf kommunalenDächern" immer wieder in der Diskussion ist.

Das von der Verwaltung in der o.g. Berichtsvorlage vorgestellte Konzept ist im übrigen absolutnicht schlüssig.

Der gewonnene Strom wird durch das vorhandene Netz geleitet, nach dem sogenannten „Aachener Modell“.

Die Vorlage erläutert das Aachener Modell nicht weiter. Dass es hier überhaupt Erwähnungfindet, ist einigermaßen unverständlich.

Nach einer Dokumentation der Stadt Aachen aus dem Jahr 2017 war das ursprünglich vonBürgern angeregte Modell von 1995 bis zum Jahr 2000 in Kraft. Es wurde im Jahr 2000 durchdas Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) abgelöst. (siehe dazu:

www.eebl.de/uploads/media/

Schroeter_Stadt_Aachen_01.pdf ). Die Verwaltung wird indiesem Punkt um weitere Informationen gebeten.

Was die allgemeine Zielstellung bei der Entwicklung von PV-Anlagen, nicht zuletzt auf kommunalen Gebäuden, angeht, dürfte Einigkeit darin bestehen, dass es in der gegenwärtigenenergiepolitischen Phase in erster Linie darauf ankommt, möglichst viel Solarstrom zuerzeugen. Die Vorgehensweise kann dabei bei einzelnen Maßnahmen durchausunterschiedlich sein. Jedenfalls aber sollte die Stadt hier keinesfalls auf das Fachwissen unddie Erfahrungen anderer Akteure verzichten.

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