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11.11.2019

Infos zur Baumpflegesatzung

In einigen Sozialen Medien gibt es zur Zeit eine intensive Debatte über die grüne Haltung zum Thema Baumschutz. Ausgelöst wurde diese durch zwei kurze Meldungen der Westfalenpost/Westfälischen Rundschau in der vergangenen Woche. Am 30.10. wurde in der Rubrik „Rückblick“ eine Glosse aus dem Jahr 1999 wiederveröffentlicht, in der der Eindruck erweckt wurde, die Grünen im Bezirk Mitte hätten sich damals für „ein Millionenprogramm zur Fällung von 5000 Straßenbäumen“ ausgesprochen. Am 2.11. wiederum übten WP/WR Kritik daran, dass einige beschlossenen Umweltprojekte, u.a. die neue Baumpflegesatzung, gar nicht oder nicht ausreichend finanziell unterfüttert seien. Dies diente als Begründung der Hagener Umweltpolitik lediglich „Kreisklassenniveau“ zuzugestehen.

 Da diese Punkte in zukünftigen politischen Diskussionen eine Rolle spielen könnten, möchten wir Euch eine Einordnung der Ratsfraktion zukommen lassen:

 Die Glosse zur Sitzung der BV Mitte im Jahre 1999 verzerrt die damalige Diskussion stark. Die BV hatte über einen Bürgerantrag zu entscheiden, der die Abholzung einiger Bäume vor drei Häusern an der Röntgenstraße forderte unter Verweis auf fehlendes Licht, erhöhte Heizkosten sowie ein erhöhtes Aufkommen an Laubabfällen für die betroffenen Anwohner*innen. Die Stadtverwaltung hatte gegen den Antrag Stellung genommen und darauf verwiesen, dass eine Entscheidung im Sinne des Antrags einen Präzedenzfall darstellen könne. Bei rund 10.000 Straßenbäumen in Hagen könnte so ein Rechtsanspruch auf Baumfällungen entstehen, der für die Stadt Kosten in Millionenhöhe zur Folge haben könnte (in der Glosse wurde daraus das Millionenprogramm für Baumfällungen). Aus dem Protokoll lässt sich leider nicht genau ablesen, welchen Diskussionsbeitrag unsere Vertreterin ihrerzeit zu dem Punkt geleistet hat. Sollte tatsächlich ein gewisses Verständnis für Anwohner geäußert worden sein, die lieber in lichtdurchfluteten Wohnungen wohnen, kann dies nicht als generelle Zustimmungen zu Fällaktionen gewertet werden (im Protokoll findet sich keine derartige Äußerung). Ein millionenschweres Baumfällprogramm stand – wie beschrieben – nie zur Diskussion. Im Ergebnis wurde auch lediglich ein Baum gefällt, mit Hinweis auf seine starke Verkrüppelung und übergroße Nähe zum anliegenden Haus.

Die Wiedereinführung einer Baumpflegesatzung ist ein genuin grünes Projekt, das unsere Mandatsträger*innen seit der von ihnen abgelehnten Abschaffung der alten Baumpflegesatzung immer wieder und letztlich erfolgreich in den Rat eingebracht haben. Sie wurde im September 2018 vom Rat beschlossen und ist im Mai 2019 durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft getreten. Gemäß § 9 der Satzung unterliegen auch Maßnahmen an Bäumen auf öffentlichen Flächen und Privatgrundstücken der Stadt Hagen dieser Satzung. Damit ist die Stadt zu Ersatzpflanzungen verpflichtet, wenn die entsprechenden Voraussetzungen bei vorgenommen Fällungen auf stadteigenen Flächen vorliegen.“

 

Kategorien:Pressemitteilung KV Hagen
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