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25.03.19 –
Während breit über die Abschaffung der Stichwahl diskutiert wird, blieb eine wesentliche geplante Änderung des Kommunalwahlgesetzes bisher fast unbemerkt. Die Grünen Hagen warnen vor den Plänen, die Bemessung von Wahlkreisen nicht mehr an Einwohner*innen sondern an Wahlberechtigten zu orientieren.
Dazu erklärt Kreisverbandssprecher Rolf Willaredt:
„Im Windschatten der Stichwahldiskussion plant die CDU-FDP Landesregierung eine Änderung mit unabsehbaren Folgen für die Integration und Demokratie in Städten wie Hagen. Eine Festlegung der Wahlkreisgröße nach Wahlberechtigten anstelle von Einwohner*innen bedeutet eine klare Unterrepräsentanz von Quartieren, in den viele Migrant*innen wohnen, die bei der Kommunalwahl kein Stimmrecht haben. Mit dieser Regelung werden künftig in Gebieten mit hohem Anteil nichtwahlberechtigter Migrant*innen viel größere Bereiche zu einem Wahlkreis zusammengefasst, während sich in gutbürgerlich-konservativen Vierteln nichts verändert. Gerade in der Kommunalpolitik kommt es aber darauf an, jedes einzelne Stadtviertel gut zu entwickeln. Umgekehrt erfordern gerade die Quartiere mehr Aufmerksamkeit, die nun benachteiligt werden. Diese Gesetzesänderung ist zudem ein Signal, dass sich Vertreter*innen mit Direktmandaten nur noch auf die Wahlberechtigten beziehen, nicht auf alle Menschen in ihrem Wahlkreis. CDU und FDP machen ein Gesetz zur Stärkung ihrer eigenen Interessen statt sich um die Bevölkerung zu kümmern.“ Während breit über die Abschaffung der Stichwahl diskutiert wird, blieb eine wesentliche geplante Änderung des Kommunalwahlgesetzes bisher fast unbemerkt. Die Grünen Hagen warnen vor den Plänen, die Bemessung von Wahlkreisen nicht mehr an Einwohner*innen sondern an Wahlberechtigten zu orientieren. Dazu erklärt Kreisverbandssprecher Rolf Willaredt: „Im Windschatten der Stichwahldiskussion plant die CDU-FDP Landesregierung eine Änderung mit unabsehbaren Folgen für die Integration und Demokratie in Städten wie Hagen. Eine Festlegung der Wahlkreisgröße nach Wahlberechtigten anstelle von Einwohner*innen bedeutet eine klare Unterrepräsentanz von Quartieren, in den viele Migrant*innen wohnen, die bei der Kommunalwahl kein Stimmrecht haben. Mit dieser Regelung werden künftig in Gebieten mit hohem Anteil nichtwahlberechtigter Migrant*innen viel größere Bereiche zu einem Wahlkreis zusammengefasst, während sich in gutbürgerlich-konservativen Vierteln nichts verändert. Gerade in der Kommunalpolitik kommt es aber darauf an, jedes einzelne Stadtviertel gut zu entwickeln. Umgekehrt erfordern gerade die Quartiere mehr Aufmerksamkeit, die nun benachteiligt werden. Diese Gesetzesänderung ist zudem ein Signal, dass sich Vertreter*innen mit Direktmandaten nur noch auf die Wahlberechtigten beziehen, nicht auf alle Menschen in ihrem Wahlkreis. CDU und FDP machen ein Gesetz zur Stärkung ihrer eigenen Interessen statt sich um die Bevölkerung zu kümmern.“