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15.11.19 –
Zur Diskussion über einen kommunalen Verhütungsmittelfonds nimmt Ratsfrau Karin Köppen als sozialpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stellung:
„Verhütung und Familienplanung darf keine soziale Frage sein. Daher erwarten wir, dass der Rat dem Votum von Sozialausschuss und Frauenbeirat folgt, und Mittel für einen kommunalen Verhütungsmittelfonds zur Verfügung stellt. Mit einem solchen Fonds ermöglicht die Stadt, dass Frauen in sozialen Notlagen Verhütungsmittel kostengünstig erhalten können. Zahlreiche Kommunen, wie Dortmund, Bochum oder der Ennepe-Ruhr-Kreis, haben in den vergangenen Jahren bereits solche Fonds eingerichtet. Wir setzen uns dafür ein, dass auch Hagen sozial verantwortlich handelt und Frauen in Notlagen unterstützt. Wir schlagen vor, dass die Mittel aus diesem jährlich mit 20.000 Euro ausgestatteten Fonds durch Beratungsstellen an die Frauen ausgegeben werden, um deren materielle Not zu lindern und ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.“
Hintergrund:
Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG)entfiel u.a. die Kostenübernahme für Verhütungsmittel für alle Frauen ab 22 Jahren, die im alten Sozialhilferecht noch bestand. Seitdem müssen alle Kontrazeptiva aus dem monatlichen Regelsatz von aktuell 424 Euro gezahlt werden. Darin sind 16,11 Euro für die gesamte Gesundheitspflege enthalten. Damit besteht das Risiko unerwünschter Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüchen, weil die betroffenen Frauen aus Geldmangel auf Kontrazeptiva verzichten.
Der Bundesrat hat bereits 2017 in einer Entschließung die Bundesregierung aufgefordert, eine bundeseinheitliche Regelung zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Frauen mit geringem Einkommen zu verabschieden. Solange es eine solche Regelung nicht gibt, sind die Kommunen aufgefordert, entsprechende Härten abzufedern. In NRW wurden in vielen Kommunen und Kreisen Verhütungsmittelfonds eingerichtet, so auch im näheren Umkreis von Hagen in Dortmund, Bochum und im Ennepe-Ruhr-Kreis.
Übernommen werden sollen vorzugsweise die Kosten für Langzeitkontrazeptiva nach ärztlicher Verordnung. Ein Kostenvoranschlag sowie Nachweise der Bedürftigkeit müssen bei Antragstellung vorliegen. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der jeweiligen Beratungsstelle und der Ärztin/dem Arzt. Die Antragstellerinnen tragen einen geringen Eigenanteil. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Hilfen aus dem Fonds.
Kategorie
Antrag Fraktion | Pressemitteilung Fraktion