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04.09.20 –
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am Donnerstag das Projekt der Verwaltung, Klima- und Umweltstandards künftig in der Bauleitplanung zu verankern, auf die kommende Wahlperiode verschoben. Oberbürgermeister Schulz und der Verwaltungsvorstand hatten die Leitlinien zuvor beschlossen. Sie sehen klare Kriterien für Neubauten vor, z.B. Vorgaben für Baustoffe oder Richtwerte für Wärmeschutz, Flächenversiegelung und Gebäudebegrünung. „Hier ist die große Chance vertan worden, den Bürgerinnen und Bürgern zu zeigen, dass der gesamte Rat gewillt ist, dem im letzten Jahr ausgerufenen Klimanotfall mit konkreten Maßnahmen zu begegnen. Vor allem im Gebäudebereich liegt großes CO2-Einspapotenzial“, kommentiert Grünen-Fraktionssprecher Jochen Riechel die Vertagung, die auf Antrag der SPD auch mit Stimmen der Allianzpartner CDU und FDP beschlossen wurde. Die SPD begründete ihren Antrag damit, dass sie klare Regelungen zum Altbestand in der Vorlage vermisst. Dies hätte man nach Meinung von Co-Sprecherin Nicole Pfefferer auch in einem späteren Beschluss angehen können: „Alle Fraktionen haben der Fridays for Future Bewegung versprochen, Maßnahmen noch in dieser Ratsperiode umzusetzen. Eine Vorlage abzusetzen, ohne die Fachgremien, also Umweltausschuss und Stadtentwicklungsausschuss, Beratungsmöglichkeit zu geben, lässt mich am politischen Willen zweifeln. Unsere Mitbewerber führen gerade gerne den Klimaschutz im Mund, aber wenn es um klare Entscheidungen geht, suchen sie plötzlich das Weite.“
Immerhin kann die Beratung über eine andere Vorlage weitergehen. Darin schlägt die Verwaltung ein Verfahren vor, durch das künftig in Vorlagen gekennzeichnet wird, welche Auswirkung sie für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung haben werden. Die Ratsmitglieder können damit künftige Entscheidungen auch an ihren wahrscheinlichen Folgen für den Klimawandel orientieren. Damit könnte der Rat im Oktober immerhin ein zentrales Versprechen aus der Ausrufung des Klimanotfalls einlösen. Hier nahm die SPD nach kurzer Diskussion einen ebenfalls schon gestellten Vertagungsantrag wieder zurück.
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