Kreisverband Hagen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

GRÜNE Fraktionen aus dem Ruhrgebiet distanzieren sich von OB-Brief zur Flüchtlingspolitik

Im März dieses Jahres haben sich fünfzehn Oberbürgermeister*innen und Landräte aus dem Ruhrgebiet, darunter auch Erik O. Schulz, mit einem Brief zur Flüchtlingsproblematik an Ministerpräsidentin Hannelore Kraft gewandt. Sie beklagen darin unter anderem vermeintliche Abschiebehemmnisse und die daraus resultierende Belastung ihrer Städte und Kreise. Erst jetzt ist dieses Schreiben öffentlich zur Kenntnis genommen worden. Die GRÜNEN Fraktionen in den betroffenen Städten und Kreisen distanzieren sich von einigen der vertretenen Forderungen, die vor der Versendung des Schreibens nirgends in den Räten oder Kreistagen diskutiert und beschlossen worden sind.  (...)

21.05.15 – von Ratsfraktion –

Im März dieses Jahres haben sich fünfzehn Oberbürgermeister*innen und Landräte aus dem Ruhrgebiet, darunter auch Erik O. Schulz, mit einem Brief zur Flüchtlingsproblematik an Ministerpräsidentin Hannelore Kraft gewandt. Sie beklagen darin unter anderem vermeintliche Abschiebehemmnisse und die daraus resultierende Belastung ihrer Städte und Kreise. Erst jetzt ist dieses Schreiben öffentlich zur Kenntnis genommen worden.

Die GRÜNEN Fraktionen in den betroffenen Städten und Kreisen distanzieren sich von einigen der vertretenen Forderungen, die vor der Versendung des Schreibens nirgends in den Räten oder Kreistagen diskutiert und beschlossen worden sind.

Wir unterstützen die Forderung nach einer dauerhaften Übernahme der Kosten auch für geduldete Flüchtlinge.

Wir kritisieren jedoch, wie aus Finanznot anscheinend die geltende Rechtslage und der humanitäre Umgang mit Schutzsuchenden über Bord geworfen werden sollen. Denn die Oberbürgermeister*innen und Landräte verlangen nicht weniger als die Aufhebung der geltenden Erlasslage des Landes, mit der aus ihrer Sicht Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber*innen erschwert werden.

Dabei sollen gerade die verschiedenen Erlasse der Landesregierung zu Einzelfallprüfungen bei besonders schutzbedürftigen Personen – wie Schwangeren, Alleinerziehenden oder Menschen, die über 65 Jahre alt sind – humanitäre Härten verhindern. Rechtslage ist: Flüchtlinge, deren Asylantrag bestandskräftig abgelehnt wurde, müssen nicht zwangsläufig sofort das Land verlassen. Die Ausländerbehörden haben stattdessen eine gesetzliche Verpflichtung, vor einer Abschiebung zu prüfen, ob es im Einzelfall konkrete Gründe gibt, die gegen eine Abschiebung sprechen.

Hier zu argumentieren, die Einzelfallprüfungen seien im Hinblick auf schnelle Abschiebungen kontraproduktiv, offenbart eine inhumane Haltung hinsichtlich unserer Verantwortung gegenüber den zu uns geflüchteten Menschen.

Die Oberbürgermeister*innen spielen damit die Rechte von Flüchtlingen gegen die schwierige Situation der Kommunen bei der Unterbringung aus. Und nicht nur das.
Mit ihrem Schreiben unterscheiden sie die Asylsuchenden in ‚gute, echte Flüchtlinge‘ aus Kriegsgebieten und ‚schlechte‘ Wirtschaftsflüchtlinge.  Eine solche Unterscheidung ist nicht nur fahrlässig, sondern hoch gefährlich und schürt Ressentiments. Für diese Position bekommen sie – wie zum Beispiel im Dortmunder Rat – offen Applaus und Unterstützung von Rechtsradikalen und Rassisten.

Damit gefährden kommunale Verantwortungsträger*innen in unverantwortlicher Weise das gegenwärtig positive gesellschaftliche Klima, das im Hinblick auf die nach Deutschland kommenden Flüchtlinge herrscht.

Es ist gut, dass Ministerpräsidentin Kraft den Oberbürgermeister*innen in diesem Punkt in ihrem Antwortschreiben deutlich widersprochen hat. Mit ihrer Klarstellung, dass eine sorgfältige Einzelprüfung bei besonders schutzbedürftigen Personen auch in der aktuellen Situation nicht aus dem Blick geraten darf, sehen wir uns bestätigt.
Es spricht für die Haltung der Landesregierung gegenüber Flüchtlingen, dass die von den Oberbürgermeister*innen kritisierten Erlasse deshalb auch aus Sicht der Ministerpräsidentin nicht aufgehoben werden.

Problematisch ist darüber hinaus, dass im Schreiben der OB und Landräte die Flüchtlingsproblematik in unzulässiger Weise mit der EU-Zuwanderung aus den Balkanländern vermengt wird.

Die GRÜNEN Fraktionen fordern die Oberbürgermeister*innen auf, ihre Position gerade auch nach der Antwort von Frau Kraft zu überdenken.

Statt eine Diskussion über eine Aufteilung von Flüchtlingen in „gut“ und „schlecht“ zu führen und damit die Büchse der Pandora zu öffnen, sollten sie besser energischer ihre eigenen Parteien in Land und vor allem im Bund hinsichtlich der Unterstützung von Städten und Gemeinden auf die Füße treten.

Astrid Platzmann-Scholten / Manfred Preuß
Ratsfraktion Bochum

Ingrid Reuter / Ulrich Langhorst
Ratsfraktion Dortmund

Said Keles
Ratsfraktion Duisburg

Karen Haltaufderheide / Paul Lang
Kreistagsfraktion Ennepe-Ruhr

Hiltrud Schmutzler-Jäger
Ratsfraktion Essen

Peter Tertocha
Ratsfraktion Gelsenkirchen

Nicole Pfefferer / Joachim Riechel
Ratsfraktion Hagen

Reinhard Merschhaus / Karsten Weymann
Ratsfraktion Hamm

Tim Giesbert
Ratsfraktion Mülheim

Regina Wittmann
Ratsfraktion Oberhausen

Mario Herrmann
Kreistagsfraktion Recklinghausen

Herbert Goldmann
Kreistagsfraktion Unna

Lilo Dannert
Ratsfraktion Witten
  

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