Hagen bekommt einen Verhütungsmittelfonds

17.12.19 –

Im Regelbedarf von Hartz-IV-Empfänger*innen ist Verhütung schlichtweg nicht vorgesehen. Sie muss aus dem Topf „Gesundheitspflege“ finanziert werden, der eigentlich für Dinge wie Kopfschmerztabletten gedacht ist.

Auch in Hagen können sich viele Frauen eine sichere langfristige Verhütung (wie etwa das Einsetzen einer Spirale) nicht leisten. Das Netzwerk Hagener Frauengruppen hat sich deshalb dafür stark gemacht, eine Lösung zur Kostenübernahme verschreibungspflichtiger Verhütungsmittel für Empfängerinnen von Sozialleistungen oder Frauen mit nachweislich geringem Einkommen zu finden. 

Im Oktober fand eine entsprechende Informationsveranstaltung in der Buchhandlung Thalia statt. Zum Hintergrund: Seit 2007 haben sich die Hagener Schwangerschaftsberatungsstellen regelmäßig um einen Verhütungsmittelfonds für die Hagener Bürgerinnen bemüht. Als Zwischenlösung wurde 2016 ein aus Spenden finanzierter Verhütungsfonds in der Beratungsstelle der AWO eingerichtet. In einem Jahr standen zur Unterstützung 1.300 Euro bereit. Von den 30 Frauen, die um Unterstützung baten, konnte damit nur zehn geholfen werden.

Nach dem einstimmigen Beschluss des Frauenbeirats (der nur beratende Funktion hat) griffen die GRÜNEN die Initiative auf und stellten im Sozialausschuss den Antrag, in Hagen einen Verhütungsmittelfonds einzurichten. Verbunden mit einer finanziellen Ausstattung von je 20.000 € für die beiden kommenden Jahre wurde der Antrag mit großer Mehrheit angenommen und mit dem Haushalt im Rat beschlossen. Der Betrag orientiert sich an 10% der Einwohner*innenzahl. Das entsprechende Modell funktioniert in Bochum, Dortmund oder dem Ennepe-Ruhr-Kreis bereits seit einigen Jahren. Die Gelder werden in Hagen den Klientinnen der Evangelischen Beratungsstelle SichtWeise, donum vitae e.V. und der AWO Schwangerenberatungsstelle zur Verfügung gestellt. 

Passend zum internationalen Frauentag wird der Verhütungsmittelfonds im März in zwei Veranstaltungen vorgestellt: einmal der Fachöffentlichkeit, einmal den Frauen, die Mittel daraus erhalten könnten.

Den Antragsteller*innen ist klar, dass der Fonds nicht alle Probleme im Bereich der Familienplanung bei armen Familien löst. Ein Rechtsanspruch auf Zahlungen besteht nicht, und der Zuschuss kann selbstverständlich nur solange gewährt werden, wie das zur Verfügung gestellte Budget nicht aufgebraucht ist. Aber auf diese Weise wird anerkannt, dass Unterstützungsbedarf besteht, und die wachsende Zahl von Frauen, deren finanzielle Situation die Nutzung sicherer Verhütungsmittel unmöglich machen würde, Hilfe bekommen sollten.

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