Regionalverband Ruhrgebiet und Ruhrparlament

11.04.20 –

Bei der nächsten Kommunalwahl werden in Hagen nicht nur der Oberbürgermeister, der Rat der Stadt sowie die Bezirksvertretungen neu gewählt, zum ersten Mal haben die Bürger*innen auch die Möglichkeit, das Ruhrparlament direkt zu wählen. 

Vielen ist allerdings gar nicht bewusst, dass es ein Ruhrparlament überhaupt gibt. Damit ist ebenso unbekannt, wen es kontrolliert oder über was es zu entscheiden hat.

Was macht der Regionalverband Ruhr (RVR)?

Der RVR ist für die staatliche Regionalplanung in der Metropole Ruhr zuständig, d.h. er legt fest, welche Flächen wie genutzt werden können, z.B. als Grün- oder als Gewerbefläche. Ob es zu dieser Nutzung kommt, entscheiden dann konkret die Kommunen.

Der RVR hat damit Kompetenzen, die für die anderen Flächen in NRW bei den Bezirksregierungen liegen. Eigentlich gehören die Kommunen im Ruhrgebiet zu drei verschiedenen Bezirksregierungen, Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Da aber das Ruhrgebiet als ein zusammenhängender Siedlungs- und Wirtschaftsraum aufgefasst wird und der RVR zudem unter verschiedenen Benennungen seit 1920 spezielle Aufgaben für diesen Raum übernimmt, wurden Kompetenzen von den Bezirksregierungen auf ihn übertragen. Festgelegt ist dies seit 2004 im RVR-Gesetz.

Der RVR ist auch Träger bedeutender Infrastrukturprojekte, wie der Route der Industriekultur und des Emscher Landschaftsparks. Darüber hinaus gehört die Bewirtschaftung von rund 16.000 Hektar Freiflächen, davon 14.500 Hektar Wald, zu seinen Aufgaben. Der RVR kann zudem die Kommunen zu bestimmten Themen vernetzen. Die zugehörigen Instrumente sind Masterpläne, z.B. zum Thema Verkehr.

Zum Verbandsgebiet zählen die elf kreisfreien Städte Bochum, Bottrop, Duisburg, Dortmund, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen sowie die vier Kreise Ennepe-Ruhr, Recklinghausen, Unna und Wesel. Der RVR wird durch die Umlage seiner Mitglieder finanziert und bei Projekten durch Fördermittel von Land, Bund und EU unterstützt.

Das Ruhrparlament 

Das Ruhrparlament ist die demokratische Kontrollinstanz des Regionalverbands. Bisher entschieden die Ergebnisse der Kommunalwahl über die Zusammensetzung der Versammlung. In diesem Jahr werden die 91 Mitglieder zum ersten Mal in direkter Wahl über Listen am Tag der Kommunalwahl gewählt. Am 20.6.2020 wollen wir Grünen in Dortmund unsere Liste wählen.

Wir Grüne haben uns schon immer dafür eingesetzt, das Ruhrgebiet als einheitliche Region zu sehen, deren Belange von einer Institution geregelt werden sollten. Nicht etwa von drei Bezirksregierungen. Für uns ist darüber hinaus wichtig, dass diese Instanz, der RVR, nicht nur von der Landesregierung kontrolliert wird. Daher stehen wir zum Ruhrparlament und haben uns auch sehr dafür eingesetzt, dass es nicht nur indirekt über die Stadträte, sondern nun direkt über Wahlen demokratisch legitimiert ist.

Mehr Informationen zu dem Thema findet ihr auf der Seite der Grünen im Bezirk Ruhr.

Kategorie

Newsletter

Listenansicht   Zurück

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>