Kapitel 1: BürgerInnenbeteiligung und Transparenz

Viele Bürgerinnen und Bürger kommen erst mit der Hagener Politik in Berührung, wenn plötzlich in ihrer Straße Bäume gefällt werden, wenn die Gebühren für die Müllabfuhr mal wieder steigen, oder wenn im Kindergarten Personal eingespart werden soll.

Dann kommen Fragen auf: Wer hat das entschieden und warum? Beschwert sich der oder die Betroffene dann bei der Verwaltung, heißt es meistens: Das hat der Rat beschlossen. Befragt er oder sie dann Ratsmitglieder, werden die Antworten komplizierter: Mal wird mit Sparzwängen argumentiert, mal mit dem Verweis auf rechtliche Verpflichtungen oder frühere Verfahrensschritte. Selten übernimmt jemand eindeutig die Verantwortung und sagt: Das haben wir aus diesem oder jenem Grund so entschieden!

Fast immer aber ist der Zeitpunkt, an dem Betroffene sich ins Verfahren hätten einbringen können, lange vorbei. Das hat oft damit zu tun, dass sich kaum jemand mit den komplizierten Verfahrensschritten einer Verwaltung auskennt. Zumal die es einem auch nicht einfach macht: Meist bekommt man gesagt, ein bestimmtes Vorhaben habe ja als Beschlusstext öffentlich ausgehangen – irgendwo an einer Pinnwand im Bürgeramt. Oder es steht in kleingedruckten Verlautbarungen im Anzeigenteil der Lokalzeitungen, in welchem Büro man sich zu den begrenzten Geschäftszeiten für einen kurzen Zeitraum zum Beispiel Bebauungspläne ansehen kann. Selbst die regelmäßige Veröffentlichung von Terminen für die gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligung im Bebauungsplanverfahren wurde als Kürzungsmaßnahme von der Ratsmehrheit abgeschafft – gegen die Stimmen der GRÜNEN.

Kritisch sind wir beim Instrument des „Bürgerhaushaltes“: In Zeiten knapper Kassen wird in vielen Kommunen die Bevölkerung nur dann gefragt, wenn es gilt, Einschnitte und Kürzungen einzuleiten, die die Politik selber nicht verantworten möchte. Der angebliche Bürgerwille als Legitimation für den Rotstift – das ist für uns nicht der richtige Weg.

Mehr Öffentlichkeit im Rat

Viele Entscheidungen des Rates fallen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das ist meist kein böser Wille; hier wird nicht bewusst verschleiert, sondern es sind – meist finanzielle oder personalwirtschaftliche – Interessen Dritter berührt. Und da sagt das Gesetz sehr eindeutig, dass die gar nicht öffentlich behandelt werden dürfen.

In Hagen wurde dies allerdings oft sehr eng ausgelegt. Hier haben die GRÜNEN Erfolge erstritten: In einer Transparenzoffensive konnten wir 2012 erreichen, dass die Geschäftsordnung des Rates geändert wurde, um die Nichtöffentlichkeit von Beratungspunkten zu beschränken. In Zukunft muss immer begründet sein, warum Themen nichtöffentlich behandelt werden. Was nicht rechtlich zwingend unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten ist, gehört in die öffentliche Sitzung! Bisher gültige Regelungen, die diese Zuordnung ins Ermessen des Oberbürgermeisters stellten, haben wir abgeschafft.

Der Ablauf der Ratssitzungen ist transparenter geworden: Auf unseren Antrag hin werden die Beschlussvorschläge für die Öffentlichkeit sichtbar an die Wand projiziert. Die Ergebnisse von Ratsabstimmungen werden nun nach Parteien getrennt protokolliert, so dass sich alle BürgerInnen ein Bild machen können, wie sich ihre gewählten Vertreterinnen zu welcher Frage verhalten haben. Und die angestrebte Barrierefreiheit von Sitzungsräumen ermöglicht auch Menschen mit körperlichen Einschränkungen, an Gremiensitzungen mitzuwirken. In der kommenden Wahlperiode kommt es darauf an, die neuen Regeln zu üben und einzufordern. Wir bleiben dran! 

Transparenz auch bei privatwirtschaftlichen Stadt-Töchtern 

Auch wenn es um das Geld der Bürgerinnen und Bürger geht, wird allzu oft die Öffentlichkeit außen vor gelassen. Die Verlagerung von ehemals öffentlichen Aufgaben in private Unternehmen – die dann aber mehrheitlich oder komplett doch wieder der Stadt gehören – sorgt dafür, dass zum Beispiel für die Höhe und das Zustandekommen von Gebühren nichtöffentlich tagende Aufsichtsund Verwaltungsräte zuständig sind. Alles streng nach Recht und Gesetz, aber die Bevölkerung verliert den Überblick und meist auch das Interesse.

Dadurch entziehen sich diese Strukturen der öffentlichen Kontrolle. Selbstbedienung, Vorteilsnahme und schlimmstenfalls Korruption können nur in diesem Klima gedeihen. Allerdings hat sich die Situation in den vergangenen Jahren verbessert: Zum Beispiel wurden die Vorstandspositionen bei so wichtigen städtischen Unternehmen und Beteiligungen wie der HVG und der ENERVIE/Mark-E in sauberen Auswahlverfahren an befähigte Bewerber vergeben. Das alte System der schwarz-roten Pöstchenschieberei ist in Hagen auch dank unserer beständigen Kritik auf dem Rückzug. Trotzdem bleibt es wichtig, dass hier auch weiterhin Politikerinnen und Politiker eine wirksame Kontrolle ausüben, die unverdächtig sind, sich an Mauscheleien und Postengeschacher zu beteiligen.

Die Hagener GRÜNEN hatten in der letzten Ratsperiode erstmals Sitz und Stimme in allen Aufsichtsräten städtischer Gesellschaften; bei der Hagener Straßenbahn AG stellten wir sogar den Vorsitzenden. Diese Aufsichtsratsmitgliedschaften bieten die Gewähr, dass die demokratisch gewählten Vertreter der Bürgerschaft auch dort Aufsichts- und Kontrollrechte wahrnehmen, wo die Erfüllung öffentlicher Aufgaben nicht mehr unmittelbar durch die Stadtverwaltung wahrgenommen wird. Wir wollen, dass auch hinter diesen verschlossenen Türen integre PolitikeriInnen die bürgerschaftliche Kontrolle ausüben. Die Hagener GRÜNEN sind unabhängig und haben einen wachen Blick auf die Verwendung öffentlicher Gelder, die der Bürgerschaft gehören. Das soll auch so bleiben.

Zur Transparenz gehört auch Kontrolle

Auch in Arbeitsfeldern, die per Gesetz nichtöffentlich zu behandeln sind, waren und sind wir wachsam: So trägt zum Beispiel die kommende Organisationsrichtlinie für die städtischen Beteiligungsunternehmen und der dazu gehörige Verhaltenskodex für die Vorstände, Geschäftsführungen und Aufsichtsräte eine starke grüne Handschrift. Bei Redaktionsschluss dieses Wahlprogramms war diese neue, für alle städtischen Unternehmen verbindliche Richtlinie noch in der Beratung – vor allem, weil die GRÜNE Fraktion sich für eine deutlich restriktivere Dienstwagen-Regelung einsetzt als andere Fraktionen. Seit endlich obergerichtliche Urteile gegen die Banken vorliegen, die Kommunen und Kommunalunternehmen mit betrügerischen Derivatgeschäften geködert haben, fordern die Hagener GRÜNEN regelmäßig, alle Rechtsmittel auszuschöpfen, um auch nach Jahren die Swap-Geschäfte aus der vorletzten Wahlperiode wieder rückabzuwickeln. Der beschämende Vergleich mit der Deutschen Bank, die sich auf Kosten der Hagener Bevölkerung bereichert hat, könnte noch angefochten werden. Dafür werden wir uns auch in der kommenden Ratsperiode einsetzen.

Die Hagener GRÜNEN wollen:

  • mehr BürgerInnenbeteiligung – besonders in der Stadtplanung. Deswegen ist für uns Bedingung, dass auch die Termine der üblichen Bürgeranhörungen im Bauleitplanverfahren wieder in der Presse bekannt gegeben werden – wie es vor den Kürzungsbeschlüssen üblich war.
  • Stadtteilkonferenzen oder aktive BürgerInnengruppen werden frühzeitig einbezogen, bevor Entscheidungen vor Ort anstehen.
  • Kinder und Jugendliche erhalten frühzeitig Beteiligungsmöglichkeiten und erlernen eine Kultur des aktiven Mitbestimmens und Gestaltens.
  • mehr innovative Instrumente der BürgerInnenbeteiligung, zum Beispiel Gestaltungsworkshops und Planungszellen, um neue Ideen in die Stadtentwicklung zu tragen.

Mehr direkte Demokratie

Wer in seiner Stadt wirklich mitbestimmen will und dafür nicht in Parteien und Ratsgremien mitarbeiten möchte, hat auch die Instrumente der direkten Demokratie zur Verfügung:

  • Das Bürgerbegehren, mit dem der Rat gezwungen werden kann, eine bestimmte Sachfrage nochmals aufzugreifen, um seine getroffene Entscheidung vielleicht zu ändern.
  • Den Bürgerentscheid, der nach dem Scheitern eines Bürgerbegehrens dafür sorgen kann, dass ein Ratsbeschluss aufgehoben wird. Leider sind die Hürden sehr, sehr hoch: Das Anliegen des Bürgerentscheides muss von mindestens 20 % der Wahlberechtigten in Hagen unterstützt werden, damit er überhaupt gültig ist. Wenn man weiß, wie erschreckend niedrig schon die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen häufig ausfällt, wird klar, wie schwer es für eine ehrenamtlich arbeitende Initiative ist, auch nur die erforderlichen 20 % zu einer einzelnen Sachentscheidung an die Urnen zu bekommen. Problematisch ist außerdem, dass Bürgerbegehren und -entscheide sich in NRW nicht mit dem städtischen Haushalt und Entscheidungen aus dem Bau- und Planungsbereich befassen dürfen.
  • Neuerdings sieht die Gemeindeordnung auch den „Rats-Bürgerentscheid“ vor. Mit diesem neuen Verfahren kann der Rat selber in wesentlichen Fragen eine Entscheidung durch die Bevölkerung veranlassen. Die Beteiligungshürden und die thematischen Einschränkungen gelten aber hier genauso. Dieses Instrument ist also kein Königsweg, mit dem sich regelmäßig in wichtigen Fragen die Meinung der Bürgerschaft abfragen lässt.
  • Die Hagener GRÜNEN setzen sich bei der Landesregierung dafür ein, dass es klare Durchführungsbestimmungen und eine niedrigere Beteiligungsschwelle für Bürgerentscheide gibt, um in Zukunft mehr direkte Demokratie möglich zu machen.
  • Die Hagener GRÜNEN kämpfen dafür, dass auch in Kommunen unter Nothaushaltsrecht – wie Hagen – weiterhin Bürgerbeteiligung durch direkt-demokratische Verfahren möglich ist.
  • Die Hagener GRÜNEN treten dafür ein, dass die thematischen Beschränkungen, die das Landesrecht für Bürgerbegehren und -entscheide vorsieht, abgeschafft werden. In anderen Bundesländern gibt es weder den Ausschluss von Bau- und Planungsthemen noch den Zwang zu einem verpflichtenden Gegenfinanzierungsvorschlag.