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05.12.18 –
Kinder aus Familien, die staatliche Transferleistungen beziehen, haben das Recht auf unterstützende Mittel aus speziell dafür bereitstehenden Bildungs- und Teilhabemitteln. Während diese Gelder für Lehrmittel, Lernförderung oder Schulverpflegung bereits gut in Anspruch genommen werden, gilt das nicht für die Leistungskomponente "Mittel zur gesellschaftlichen Teilhabe", aus der beispielsweise Musikstunden oder Mitgliedschaften in Sportvereinen bezahlt werden können. Hier hat der DPWV festgestellt, dass in Hagen nur 5,5% der Kinder ihr Recht in Anspruch nehmen. Die grüne Fraktion beantragt nun, dass dies über ein bürgerfreundlicheres Verfahren geändert werden soll.
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