Ehemaliges Fraktionsmitglied unterliegt vor Gericht - Fraktionsausschluss war rechtmäßig

Barbara Hanning unterliegt endgültig im Rechtsstreit gegen die Ratsfraktion von BÜNDNIS '90/DIE GRÜNEN Hagen. Das Oberverwaltungsgericht Münster lehnt den Antrag auf Zulassung der Berufung des ehemaligen Fraktionsmitgliedes letztinstanzlich ab. Eine Anfechtung ist nicht möglich. Die Klägerin muss die Kosten des Verfahrens tragen. In der Begründung des Urteils bescheinigt das Gericht eine "nachhaltige und unzumutbare Störung des Vertrauensverhältnisses" zwischen Barbara Hanning und den übrigen Fraktionsmitgliedern. Die Grüne Ratsfraktion sieht sich in ihrer Einschätzung und ihrem damaligen Vorgehen bestätigt. Damit sind alle Spekulationen auf eine mögliche Wiederaufnahme von Frau Hanning in die Fraktion hinfällig. Die Fraktion fordert Frau Hanning auf, ihr Mandat zurückzugeben. 

04.04.18 –

Barbara Hanning unterliegt endgültig im Rechtsstreit gegen die Ratsfraktion von BÜNDNIS '90/DIE GRÜNEN Hagen. Das Oberverwaltungsgericht Münster lehnt den Antrag auf Zulassung der Berufung des ehemaligen Fraktionsmitgliedes letztinstanzlich ab. Eine Anfechtung ist nicht möglich. Die Klägerin muss die Kosten des Verfahrens tragen. In der Begründung des Urteils bescheinigt das Gericht eine "nachhaltige und unzumutbare Störung des Vertrauensverhältnisses" zwischen Barbara Hanning und den übrigen Fraktionsmitgliedern. Die Grüne Ratsfraktion sieht sich in ihrer Einschätzung und ihrem damaligen Vorgehen bestätigt. Damit sind alle Spekulationen auf eine mögliche Wiederaufnahme von Frau Hanning in die Fraktion hinfällig. Die Fraktion fordert Frau Hanning auf, ihr Mandat zurückzugeben. 

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